- absegnen
- ab|seg|nen ['apze:gnən], segnete ab, abgesegnet <tr. V.; hat (ugs.):
billigen, genehmigen:das Projekt muss noch vom Chef abgesegnet werden.Syn.: ↑ gutheißen.
* * *
ạb||seg|nen 〈V. tr.; hat; umg.〉 etwas \absegnen seine Zustimmung zu etwas geben, etwas genehmigen, nach Prüfung gutheißen* * *
ạb|seg|nen <sw. V.; hat (ugs.):die Ausführung eines Vorhabens o. Ä. (als höhere Instanz) befürworten, genehmigen:das Vorhaben wurde noch nicht offiziell abgesegnet.* * *
ạb|seg|nen <sw. V.; hat (ugs.): die Ausführung eines Vorhabens o. Ä. (als höhere Instanz) befürworten, genehmigen: Das Dokument ... wurde noch nicht offiziell abgesegnet (MM 5./6. 1. 89, 1); Alle diese Variationen sind von der ... Rechtsprechung abgesegnet worden (Spiegel 1, 1983, 56); Die einen wurden gefragt, ob sie den mediterranen Essensregeln oder lieber einer medizinisch abgesegneten Herz-Diät folgen wollten (natur 2, 1996, 40); Gilt eine Parkscheibe nur in der amtlich abgesegneten Form ...? (ADAC-Motorwelt 1, 1975, 54).
Universal-Lexikon. 2012.